Amtliche Holzfeuerungskontrollen
Holzfeuerungsanlagen mit einem Verbrauch von weniger als 200kg/Jahr müssen nicht periodisch kontrolliert werden. Bei Holzfeuerungsanlagen mit einem Brennholzverbrauch über 200kg/Jahr muss eine periodische Kontrolle alle zwei Jahre durchgeführt werden. Unsere Feuerungskontrolleure besitzen die entsprechenden Ausbildungen mit Eidgenössischem Fachausweis.
Bei Holzfeuerungen bis 70kw darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden.