wahlen-2019

Bruno Walliser
Kaminfeger AG

Amtliche Holzfeuerungskontrollen

Holzfeuerungsanlagen mit einem Verbrauch von weniger als 200kg/Jahr müssen nicht periodisch kontrolliert werden. Bei Holzfeuerungsanlagen mit einem Brennholzverbrauch über 200kg/Jahr muss eine periodische Kontrolle alle zwei Jahre durchgeführt werden. Unsere Feuerungskontrolleure besitzen die entsprechenden Ausbildungen mit Eidgenössischem Fachausweis.
Bei Holzfeuerungen bis 70kw darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden.

Holzfeuerungskontrolle bis 70kw

Holzfeuerungskontrolle ab 70kw