wahlen-2019

Bruno Walliser
Kaminfeger AG

Amtliche Feuerungskontrollen

Öl- und Gasheizungen müssen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man zwei obligatorische Kontrollarten:
1. Die Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Sie wird ausschliesslich durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt. Und stellt sicher, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) eingehalten werden.

Feuerungskontrolle von Öl, Gasfeuerungen bis 1000kw

2. Die Routinekontrolle findet alle zwei Jahre statt und wird durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder eine Fachfirma mit erforderlicher Ausbildung durchgeführt. Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig. Beanstandete Feuerungen müssen innert 30 Tagen nachreguliert werden, so dass die Grenzwerte nach Luftreinhalte-Verordnung (LRV) wieder eingehalten werden.